Beitragsordnung


Spirit WINGTSUN e. V.
§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung und ist ab dem 01.05.2025 gültig.
  2. Die Beitragsordnung kann gem. § 4 der Satzung durch den Vorstand geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres. Erweiterungen des Angebotes können nach Beschluss der Mitgliederversammlung zum nächst möglichen Zeitpunkt umgesetzt werden.

§ 2 Beitragsverpflichtung

  1. Die Mitglieder des Vereins sind nach § 4 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt je nach Unterrichtsklasse:
  • Minis (ca. 4 – 5 Jahre): 20 EUR (in Planung)
  • Kids (ca. 6 – 10 Jahre): 40 EUR
  • Teens (ca. 11 – 14 Jahre): 50 EUR
  • Erwachsen (ab 15 Jahre): 50 EUR
  • 50+: 50 EUR
  1. Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann gemäß Satzung §3 Abs. 5 gekündigt werden
  2. Sonderregelungen zur Beitragsverpflichtung können im Rahmen des „Mitgliedsantrag zur Aufnahme in den Verein Spirit WINGTSUN e.V.“, mit dem Vorstand vereinbart werden.
  3. Sonderleistungen bei Seminaren sind gesondert zu zahlen und müssen vor der Teilnahme auf das Vereinskonto überwiesen werden.
  4. Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Die Mitglieder sollen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 28. des Monats, im Voraus für den folgenden Monat fällig. Wird der Beitrag durch Überweisung geleistet, muss der gesamte Betrag der Vertragslaufzeit im Voraus beglichen werden.
  5. Der Beitrag ist zum 28. des Monats im Voraus für den folgenden Monat fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht. Wird der Betrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Mahnung. Diese ist mit Mahnkosten i. H. v. 5,00 EUR verbunden. Erfolgt auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten i. H. v. 10,00 EUR verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung, kann das Mitglied gem. §3 Abs. 6c der Satzung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die offenen Mitgliedsbeträge müssen auch nach Ausschluss aus dem Verein gezahlt werden.
  6. Bei mehreren Mitgliedern einer Familie (berücksichtigt werden hier, die zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder) kann eine Familienermäßigung in Anspruch genommen werden. Diese verringert den Mitgliedspreis bei jedem Familienmitglied um jeweils 5€. Die Aufnahmegebühr bleibt davon unberührt.
  7. Beispiel.
  8. Erwachsene Person (regulär 50€) entspricht 45€ mit Familienermäßigung
  9. Kind (regulär 40€) entspricht 35€ mit Familienermäßigung
  10. weiteres Kind (regulär 40€) entspricht 35€ mit Familienermäßigung
  11. weitere erwachsene Person (regulär 50€) entspricht 45€ mit Familienermäßigung
  12. Der Erwerb einer Flexiblen-Mitgliedschaft (10er Karte) ist möglich für die Klassen Teens, Erwachsene und 50+. Eine neue 10er Karte kann frühstens nach vier Monaten erworben werden (also maximal drei 10er Karten pro Jahr). Die Kosten für eine 10er Karte beträgt 120€. Die Vertragslaufzeit entfällt. Die Aufnahmegebühr bleibt hiervon unberührt.

Beispiel.
Eine 10er Karte wird zum 01.01. erworben. Eine neue 10er Karte kann erst zum 01.05. und zum 01.09. erworben werden.


§ 3 Beitragskonto
Die Beiträge werden von folgendem Vereinskonto eingezogen:
IBAN: DE20 5125 0000 0001 1812 38
BIC: HELADEF1TSK


Stand 06.04.2025